Soforthilfe für Kleinunternehmer
Soforthilfe gibt es:
- für Firmen mit bis zu 5 Beschäftigten bis 9000 €
- für Firmen mit bis zu 10 Beschäftigte bis 15 000 €
- für Firmen mit bis zu 49 Beschäftigte bis 20 000 – 25 000 € (abhängig vom Bundesland)
- Voraussetzung sind „wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona“, die im Antrag versichert werden müssen
- Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein
- der Schaden muss nach dem 11. März 2020 eingetreten sein
- Die Anträge sollten über Länder und Kommunen gestellt werden
Wichtig: Die Obergrenze richtet sich jeweils nach dem konkreten Liquiditätsbedarf, der durch die Corona-Krise eingetreten ist. Bei den Soforthilfen handelt es sich um keinen Kredit, sondern um einen Zuschuss. Das bedeutet, das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Kredite der KfW
Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank.
- Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
- Die EU hat die Freigabe erteilt, bis zu 100% des Ausfallrisikos vom Bund abzusichern, die Umsetzung steht noch aus
Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage bei Ihrer Bank zu erhalten.
Sie können je Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
Wichtig: Die KfW unterscheidet zwischen Unternehmen, die länger als 5 Jahre (KfW-Unternehmerkredit) bzw. weniger als 5 Jahre (ERP-Gründerkredit) am Markt sind. Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen.
► Hier gehts zur Corona-Hilfe der KfW
Wie bekomme ich 100% Bürgschaft vom Bund?
Soweit uns bekannt geworden ist, können Sie nur über einen KfW-Schnellkredit über 100% Bürgschaft vom Bund verfügen.
Weiter eingeschränkt ist dies offensichtlich auf Unternehmen ab 10 MA und einer maximalen Kredithöhe von 500 TEUR (bei Unternehmen mit mehr als 50 MA dann 800 TEUR), Laufzeit 10 Jahre, Zinssatz mind. 3%.
Wer noch mehr wissen möchte, erhält sicherlich detailliertere Auskunft bei seiner Hausbank. Uns wurde mitgeteilt, dass diese Option kaum genutzt wird. Damit kann gesagt werden, dass die 100%ige Bürgschaft mehr ein politisches Signal war und als Hilfskredit kaum zu gebrauchen ist.
Kredite der Landesförderbanken
Neben dem Bund haben auch die Länder Kreditprogramme aufgelegt, die über die jeweiligen Landesförderbanken abgewickelt werden.
Informationen zu den verschiedenen Programmen gibt es auf den Internetseiten der Landesförderbanken.
► Hier geht es zum 3-Stufen-Plan und den Links zu den Banken